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Abmahnpraxis in Deutschland: Abkassieren leicht gemacht

The Wasp / 52 Antworten / Flachansicht Nickles

http://www.ardmediathek.de/ard/servlet/content/3517136?documentId=7737252
Dem Gericht reicht eine eidesstattliche Versicherung der Kläger, um die Beklagten zu Tausenden zu verurteilen. Der Beklagte wird nicht gehört und kann im Zweifel seine Unschuld nicht beweisen.
Prinzip der Gerichte: Wir prüfen nicht, weil wir nicht müssen. Unschuldsvermutung? Äh, was ist das?

Ende
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mawe2 The Wasp „Abmahnpraxis in Deutschland: Abkassieren leicht gemacht“
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Unschuldsvermutung? Äh, was ist das?

Das ist ein Begriff aus dem Strafrecht und findet im Zivilrecht (um das es hier geht) keine Anwendung.

Der Beklagte wird nicht gehört und kann im Zweifel seine Unschuld nicht beweisen.

Naja. Er kann zumindest gegen diese Abmahnung klagen und ebenfalls eine eidestattliche Versicherung abgeben.

Ärgerlich ist das Ganze für die Betroffenen allemal.
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