http://www.ardmediathek.de/ard/servlet/content/3517136?documentId=7737252
Dem Gericht reicht eine eidesstattliche Versicherung der Kläger, um die Beklagten zu Tausenden zu verurteilen. Der Beklagte wird nicht gehört und kann im Zweifel seine Unschuld nicht beweisen.
Prinzip der Gerichte: Wir prüfen nicht, weil wir nicht müssen. Unschuldsvermutung? Äh, was ist das?
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Ja war ich.
Die Unschuldsvermutung gilt übrigens nur für das Gericht (Richter, ggf. Schöffen) nicht aber für den Staatsanwalt. Sonst gäbe es sehr wenige Strafprozesse...