http://www.ardmediathek.de/ard/servlet/content/3517136?documentId=7737252
Dem Gericht reicht eine eidesstattliche Versicherung der Kläger, um die Beklagten zu Tausenden zu verurteilen. Der Beklagte wird nicht gehört und kann im Zweifel seine Unschuld nicht beweisen.
Prinzip der Gerichte: Wir prüfen nicht, weil wir nicht müssen. Unschuldsvermutung? Äh, was ist das?
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Oh das ist mir garnicht so bewußt gewesen..
Dann ist das in meinen Augen pure Abzockerei mit dem vollen Wissen unserer "Justiz" bzw Gesetzgeber.
Also geht es hier wohl wie von mir vermutet um Lobbyarbeit der Abmahnmafia!
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