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Abmahnpraxis in Deutschland: Abkassieren leicht gemacht

The Wasp / 52 Antworten / Flachansicht Nickles

http://www.ardmediathek.de/ard/servlet/content/3517136?documentId=7737252
Dem Gericht reicht eine eidesstattliche Versicherung der Kläger, um die Beklagten zu Tausenden zu verurteilen. Der Beklagte wird nicht gehört und kann im Zweifel seine Unschuld nicht beweisen.
Prinzip der Gerichte: Wir prüfen nicht, weil wir nicht müssen. Unschuldsvermutung? Äh, was ist das?

Ende
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gelöscht_23570 dacard „Danke fuer die links. Wusste garnicht das man die Maadresse aendern kann. Dann...“
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Da die MAC-Adressen wohl selten einer Person zugeordnet werden können, wohl kaum.

Würde ich illegales im Internet machen wollen, dann sicher nicht mit solch einer registrierten MAC-Adresse. Aber der Ansatz wäre nicht schlecht. Bleibt weiter das Problem mit gebrauchter Hardware, wer würde sich denn in so einem Fall als neuer Besitzer einer MAC-Adresse registrieren lassen? Wohl kaum einer.

Gruß Alois

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