http://www.ardmediathek.de/ard/servlet/content/3517136?documentId=7737252
Dem Gericht reicht eine eidesstattliche Versicherung der Kläger, um die Beklagten zu Tausenden zu verurteilen. Der Beklagte wird nicht gehört und kann im Zweifel seine Unschuld nicht beweisen.
Prinzip der Gerichte: Wir prüfen nicht, weil wir nicht müssen. Unschuldsvermutung? Äh, was ist das?
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Ich dachte da auch eher an beide Adressen also Mac und IP zusammen.
Somit wären wohl weniger Fehler in der "Ermittlung" des Täter´s zu erwarten?
Aber vielleicht kann dies ja hier bei Nickles jemand besser verdeutlichen als ich der nicht so viel Ahnung vom I-net hat?