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Wegelagerei bei Prepaid- Karten

jueki / 88 Antworten / Flachansicht Nickles

In meiner Familie -alle Wenigtelefonierer- ist es nun schon mehrfach geschehen, das trotz vorhandenem Guthaben um die 20 Euro die Karte von einem Tag auf den anderen gesperrt wurde. Jedesmal habe ich eine geharnischte Mail geschrieben - und die Karte wurde "aus Kulanzgründen" wieder freigegeben.
Kulanzgründe? Also ist es kulant und ich muß mich bedanken, das ich mein Eigentum -hier 20 Euro- behalten darf?
Nun ist mir das bei der einen Karte zum zweiten Male passiert - genau ein Jahr nach der ersten Sperrung erneut.
Da gibt es doch ein Gerichtsurteil, oder?
Nur hat sich anscheinend nur der Plebs an Gerichtsurteile zu halten, ab einem gewissen Kontostand ist das Kinderkram. oder?
Was meint ihr - kann man da etwas (etwas realistisches!) dagegen zun?
Ich hab gleich vorsichtshalber mal auf eines meiner Konten geschaut, dort hab ich jahrelang nichts eingezahlt und nichts abgehoben.
Ist noch da.
Hätte ja sein können, die Bank ist der Meinung, ich benötigte das nicht mehr!

Jürgen

Mahlzeit! : Gruß luttyy
jueki mawe2 „ Zumindest bei Vodafone steht das auch in den AGBs drin. Hier scheint es sich ja...“
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Obwohl ich sagte, das eine Diskussion mit Dir fruchtlos ist, das Du ganz gezielt mißverstehst -
Zumindest bei Vodafone steht das auch in den AGBs drin.
Auf meiner Karte steht "Vodafone" drauf und ich habe bei Vodafone bezahlt.
Mir wurde keine Mitteilung gemacht, das sich da etwas ändert - und wenn ich ins Netz gehe, steht da immer noch Vodafone.
Und hätte mir Vodafone - oder wer auch immer - einen einzigen satz als Mitteilung geschickt, gäber es diesen Thread nicht.

Das ist ja der Knackpunkt: Jürgen akzeptiert ja gar nicht, dass er einen Vertrag abgschlossen hat
Der akzeptiert schon.
Der akzeptiert nur nicht, das der Anbieter ohne Benachrichtigung kündigt und das Guthaben erst nach Anforderung zurückerstattet.
Der akzeptiert schon.
Der akzeptiert nur nicht, das der Anbieter ohne Benachrichtigung kündigt und das Guthaben erst nach Anforderung zurückerstattet.
Der akzeptiert schon.
Der akzeptiert nur nicht, das der Anbieter ohne Benachrichtigung kündigt und das Guthaben erst nach Anforderung zurückerstattet.

Er ist aber der Meinung, die Gegenseite müsse sich an einen Vertrag halten
Ja. Denn ich habe meine Vertragsbedingung - Entrichtung eines Geldbetrages- erfüllt. Und noch einmal:
Der [ich!] akzeptiert nur nicht, das der Anbieter ohne Benachrichtigung kündigt und das Guthaben erst nach Anforderung zurückerstattet.
Der [ich!] akzeptiert nur nicht, das der Anbieter ohne Benachrichtigung kündigt und das Guthaben erst nach Anforderung zurückerstattet.
Der [ich!] akzeptiert nur nicht, das der Anbieter ohne Benachrichtigung kündigt und das Guthaben erst nach Anforderung zurückerstattet.

Entschuldigung, das ich das mehrfach geschrieben habe - aber ich habe ganz genau das schon so oft in diesem Thread wiederholt und es wurde sooft schon gezielt überlesen, das mir das als sinnvoll erschien.

Ein bisschen sind die Anbieter auch selber schuld, weil sie Prepaid-Verträge auch gern als "vertragsfrei" anpreisen
Aber nur ein gaaanz kleines bischen. Vollkommen nebensächlich - es ist ja die Sache des Kunden, wenn er genau das glaubt.

Jürgen

ACK. Gruß - Kongking kongking