Nix
Gruß
K.-H .
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Nix
Gruß
K.-H .
Hallo,
den Link hab ich mal für morgiges "Studium" abgelegt:-), doch ich glaube das die DB Rechtsberater hat die so schon "allgemein" rechtlich absichern:-(.
Die Wärmeverbrauchszähler werden ja berücksichtigt, doch eben nur wie "legal" zu 50%, die restl. 50% zahle ich auf den "gemeinsamen" Verbrauch:-(.
Aber Thomas kannst mal sehen wie Du gestänkert hast :-)*LOL*, da hat sogar die Lok den Schwanz eingezogen*LOL* (tschuldige, kam so ne spöttische Ader raus:-)).
Also da nehme mal was "Heißes" zu Dir und lege Dich waagerecht:-).
Schönen Gruß
Manfred