Tschuldigung für die provokante Überschrift aber irgendwie kapier ich was nicht.
Ich arbeite in einem Einzelhandelsunternehmen. Hier sind wir nun dabei alle Verkaufspreise um 20 % zu erhöhen, damit wir im Anschluss daran auf allen Preisschildern 20 % Rabatt ausweisen können, sodaß also jeder Kunde bei uns 20% bekommt. Im Endeffekt zahlt der Kunde das selbe wie früher glaubt aber einen besseren Preis zu bekommen.
Unsere Konkurenten betreiben den selben Aufwand.
Deshalb nun die Frage: Glaubt ihr als Kunden wirklich das ihr Rabatte bekommt, die vorher nicht auf die Ware draufkalkuliert wurden?
Glaubt ihr wirklich, daß ihr auch mal 50% auf normale Ware bekommt, die dadurch auch wirklich 50% billiger ist, als wenn ihr sie vorher ohne Rabatt gekauft hättet?
ein kopfschüttelnder
Bit+Byte
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5. UNZULÄSSIGE MONDPREISE
Wird ein Preisnachlass gewährt („Hose, früher 80 Euro, jetzt nur noch 40 Euro“), muss der ursprünglich verlangte höhere Preis über einen angemessenen Zeitraum tatsächlich verlangt worden sein. Es darf dagegen nicht künstlich erhöht („Mondpreise“) und dann wieder herabgezeichnet werden, denn dies stellt eine unzulässige irreführende Werbung dar. Die angemessene Dauer lässt sich nicht einheitlich festlegen, sondern hängt vom Einzelfall ab. Maßstab bzw. Indikatoren sind insbesondere die Art, Lebensdauer und Qualität der Ware, die Betriebsverhältnisse und die Wettbewerbssituation. Für Waren des täglichen Bedarfs ist daher ein kürzerer Zeitraum anzusetzen als bei Produkten, deren Anschaffung aus dem Rahmen fällt (z.B. Möbel, Teppiche).
Blöd sind nicht leichtgläubige Kunden die sich täuschen lassen, sondern Leute die solche unlauteren Machenschaften als zur Marktwirtschaft gehörig ansehen. Fehlt nur noch, dass umetikettierte Lebensmittel, Plagiate, Mogelpackungen usw. als selbstverständliche marktwirtschaftliche Usancen verkauft werden.
Marktwirtschaft will zwar immer alles, jedoch hat der Gesetzgeber den Verbraucher vor unlauteren Machenschaften zu schützen und dafür zu sorgen, dass sie nicht alles darf.
Wird ein Preisnachlass gewährt („Hose, früher 80 Euro, jetzt nur noch 40 Euro“), muss der ursprünglich verlangte höhere Preis über einen angemessenen Zeitraum tatsächlich verlangt worden sein. Es darf dagegen nicht künstlich erhöht („Mondpreise“) und dann wieder herabgezeichnet werden, denn dies stellt eine unzulässige irreführende Werbung dar. Die angemessene Dauer lässt sich nicht einheitlich festlegen, sondern hängt vom Einzelfall ab. Maßstab bzw. Indikatoren sind insbesondere die Art, Lebensdauer und Qualität der Ware, die Betriebsverhältnisse und die Wettbewerbssituation. Für Waren des täglichen Bedarfs ist daher ein kürzerer Zeitraum anzusetzen als bei Produkten, deren Anschaffung aus dem Rahmen fällt (z.B. Möbel, Teppiche).
Blöd sind nicht leichtgläubige Kunden die sich täuschen lassen, sondern Leute die solche unlauteren Machenschaften als zur Marktwirtschaft gehörig ansehen. Fehlt nur noch, dass umetikettierte Lebensmittel, Plagiate, Mogelpackungen usw. als selbstverständliche marktwirtschaftliche Usancen verkauft werden.
Marktwirtschaft will zwar immer alles, jedoch hat der Gesetzgeber den Verbraucher vor unlauteren Machenschaften zu schützen und dafür zu sorgen, dass sie nicht alles darf.