Abschreckung?
Nichts wird sich ändern und so was auch immer mal wieder passieren. Ich denke, dass sich da 2 Deppen gefunden haben: Einer fährt wie irre auf, die andere verreisst hysterisch das Steuer. Bei einem Massenverkehrsmittel, wie eben der Straßenverkehr ist auch hier mit der Präsenz der geschätzen 8% mit zumindest sequentieller Vollmeise zu rechnen. Treffen sich hier zwei, kracht's.
Doch wie will man das regeln? Wäre das vor sagen wir mal 90 Jahren passiert, hätte sich die Diskussion um das dichte Auuffahren mit unglaublich halsbercherischen 80 km/h
und das dadurch provozierte Verreissen bei 50 km/h gedreht, wobei mit der damaligen Sicherheitsausstattung dieser Unfall wahrscheinlich auch tödlich verlaufen wäre.
Insgesamt sollte man verstehen, dass der Strassenverkehr ein Art "öffentliches Verkehrsmittel" ist, an dem ich mit meinem Fahrzeug teilnehmen DARF (nicht mehr). Entsprechend muß ich mich verhalten. Ein Freibrief zum Rasen oder ebenso verkehrsgefährdenden unsicherem Rumeiern mit 60 auf der dritten Spur(, wo ich doch eigentlich mit meinen Phobien in einer psychiatrischen Betreuung besser aufgehoben wäre), besoffen herumgondeln oder unter Drogen bzw. mit unsicheren Schrottlauben etc. ist das nicht. Gleiches gilt auch für die öffentliche Hand, die sich nicht entblödet, neuralgische Verkehrspunkte zur "Verkehrsberuhigung" durch Verschlechterung der Fahrbahneigenschaften (Schwellen, Verengungen, Kopfsteinpflster etc.) zu schaffen.
Das Urteil ist O.K. und gut, daß sie den fahrerflüchtigen Drecksack gekriegt haben (immerhin hat er nichts getan, um die Sache zu klären sondern mußte aufwendig ermittelt werden) aber allgemein auf der Straße nun spürbar bringen wird das nichts.