Du warst bei dem Unfall nicht dabei. Ich auch nicht. Gleiches gilt für den Richter und den Staatsanwalt.
Diese haben dir und mir aber einiges voraus. Sie kennen die Gutachten der Sachverständigen. Sie haben die Aussagen des Angeklagten und der Zeugen, sowohl die der Anklage als auch die der Verteidigung, gehört (und ihnen dabei ins Gesicht schauen können).
Da unsere Gerichtsbarkeit nicht im Ruf steht, bei berechtigten Zweifeln zu Lasten eines Angeklagten zu entscheiden, gehe ich davon aus, dass das Urteil dem Vorgang angemessen ist.