Habe das Urteil bisher noch nicht gehört oder gelesen (Videotext etc.). Wurde die Strafe nun zur Bewährung ausgesetzt oder muss er die absitzen? Wenn er die Strafe absitzen muss, dann ist sie zu milde, denn nach spätestens 2/3 der Strafe, also nach einem Jahr, ist er dann wieder auf freiem Fuss und treibt höchstwahrscheinlich weiter auf den Autobahnen sein Unwesen - es sei denn, man hat ihm im Zuge des Urteils weiterhin auch noch ein entsprechendes Fahrverbot (am besten auf Lebenszeit) erteilt. Wenn die Strafe allerdings auch noch zur Bewährung ausgesetzt sein sollte, dann ist das einfach nur ein schlechter Witz.
Ich hoffe, dass die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil in die Revision geht. Dafür, dass er mit seiner Raserei zwei Menschen umgebracht hat, ist das Urteil so oder so zu milde ausgefallen. Der lacht sich doch über die deutsche Justiz kaputt.
Gruß