wenn ich höre, das die Richterin die Zeugen angeschrieen hat, das sie sich doch (so wie die Richterin es wünscht) erinnern mögen, dann ist das wohl (zum Glück) in der deutschen Rechtssprechung sehr selten, daher ja auch die ausführlichen TV Berichte über das Ereignis. Zugleich lässt das doch wohl den Rückschluss zu, dass die Richterin schon zu diesem Zeitpunkt den Raser als Täter sah und nur die Beweise dafür wollte. Das darf zwar der Staatsanwalt, der/die Richterin aber nicht! Ist sie nicht neutral, muss sie ihr Amt (in dem Fall) niederlegen.
Wieso kein Befangenheitsantrag, mir sagte mal ein RA, wenn ein Befangenheitsantrag oder ein Antrag auf Klageabweisung (also Nichteröffnung des Verfahrens) abgelehnt wird, ist man i.d.R. gleich verurteilt und zumeist über mehrere Instanzen, weil alle Richterkollegen sauer sind.
Ist meine Darstellung Realität oder nur eine Vermutung?
Nun, ich hatte folgende Infos, der Raser führ weit über 200 (sonst würde er auch nicht rasen), sie recht langsam, die BAB hatte drei Fahrspuren und das Bild vom Verunglückten PKW. Dazu kommt Mathe und Physik (wobei ich an der Uni auch exakte Bremswegberechnungen etc. gelernt habe) und logisches Denken.
Man muss sich die Situation genau vorstellen und überlegen, was kann sein und was nicht.
Beispiel: Kann sie wegen dichtem Verkehr gezwungen worden sein, ganz nach links zum überholen zu fahren?
Wenn ja, dann kann sie aber nicht danach alle drei Fahrspuren gekreuzt haben, ohne das es geknallt hätte, denn das alle anderen sauber ausweichen ist wohl kaum vorstellbar. Das konnte nur der Fall sein, wenn sich jeder schon lange auf die Situation einstellen konnte, aber dann kann nur ein Drängeln vorgelegen haben, keine Panikreaktion wegen des zu schnellen Auffahrens. Wer aber wegen eines Dränglers in den Graben fährt, kann nicht Auto fahren und ist zudem überwiegend selber schuld. Außerdem erlebt doch wohl jeder, der mit 120 über die Autobahn "schleicht" (wie ich), das, fährt man links, ständig gedrängelt wird.
Somit kam die Schlussfolgerung, reines drängeln ist eher unwahrscheinlich, die Reaktion war zu heftig.
Wieso hat sie nicht bewusst nach links gezogen, weil sie dann im Rückspiegel den Wagen bemerkt hätte, ihn über 5-10 Sekunden hätte näher kommen sehen. Ein Schock kann daraus nicht entstehen und Panikattacken, die zur totalen Handlungsunfähigkeit führen sind deswegen eher unwahrscheinlich (hätten dann wohl auch wieder was mit totaler Fahruntüchtigkeit wegen psychischer etc. zu tun). Also die logischste Erklärung wählen...
An die Sülzköppe wie Nörgler & Co., für wen selbst die BILD ein unerreichbar hohes Niveau hat, der sollte sich zurück halten.
@Lard, in den USA urteilen Emotionen (Geschworene), bei uns zum Glück nur das Recht. Erst einmal muss man ihm 100% sicher beweisen, das er es war, dann muss seine Schuld bewiesen werden und Mitschuld berücksichtigt werden, auch wenn der Mitschuldige das Opfer ist und dann darf es erst ggf. eine Strafe geben, die aber bei 1,5 Jahren, wenn er nicht vorbestraft ist (keine Ahnung ob) zur Bewährung ausgesetzt werden müsste (i.d.R.). "Ich habe das nicht gemacht, um ein Exempel zu statuieren und alle anderen abzuschrecken" (so angeblich angeblich die Richterin) gibt es im deutschen Recht nicht, zumindest wäre mir das das aller Neuste.