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1Jahr und 6 Monate für Autobahnraser

Heike4 / 124 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Urteil für den Autobahnraser auf der A5 ist gefällt. Da es sicher viele Autofahrer unter den Nicklesianern gibt, würde mich mal Eure Meinung interessieren. Ist das ein Abschreckungsurteil? Ist das "fahrlässige Tötung"? Oder ein Unfall?


Gruss


Heike

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App Camino „Auch wenn ich fürchterlich anecken werde“
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Ich weiss nicht, wie das mit den Abständen gehandhabt wird. Es muss ja sicherlich auch nochmals unterschieden werden, ob ich bei 100km/h bis auf 40 Meter ranfahre oder 5 Meter Abstand halte. Wobei die Zeit schon ein Faktor sein kann. Es kann ja mal vorkommen, dass man auf ein langsameres FZ aufläuft, sanft abbremst und dadurch kurzfristig den Mindestabstand unterschreitet. Andererseits ist es nunmal verboten den Mind.Abstand zu unterschreiten, wie auch bei rot mitten auf der Kreuzung zu stehen. Kann einem auch mal unverschuldet passieren, trotzdem bist Du dann dran. Ob Du nun für eine Stunde oder ein paar Sekunden zu dicht auffährst, ist im Endeffekt egal, da es gerade die Sekunde sein kann, in der der Vordermann bremsen muss und Du ihm hintenrein rasselst.

Also ich denke, dass man bei dieser Regelung konsequent sein muss und stur nur die Unterschreitung des SIcherheitsabstands in Augenschein nehmen muss.

Gruß
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Weißt Du was... Micky
Weißt Du was... Nörgler
@micky deleen
@deleen GarfTermy
Das stimmt.... Micky
Erstaunlich, Nörgler
Erstaunlich, Camino
Erstaunlich, Nörgler
Erstaunlich, Camino
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Was, Gurus
*PLONK* Micky