Das hat gesessen: Eine Filesharerin muss 222.000 Dollar Geldstrafe zahlen, weil sie 1.700 Musik-Titel im Shared-Ordner von Kazaa speicherte. Das bloße Bereitstellen reiche aus, ein Download sei nicht notwendig.
Die IP-Adresse hat die Frau überführt, dieses Vorgehen der Musikindustrie wird also von den Gerichten anerkannt. Weitere Klagen sollen folgen.
Quelle: futurezone
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Du hast natürlich recht.
Meine Rechnung sollte auch nur aufzeigen, daß da eine gewisse Verhältnismäßigkeit schon erkennbar ist i. S. v. "angemessen", was jungmasta...usw. ja bestritt.
D.