Das hat gesessen: Eine Filesharerin muss 222.000 Dollar Geldstrafe zahlen, weil sie 1.700 Musik-Titel im Shared-Ordner von Kazaa speicherte. Das bloße Bereitstellen reiche aus, ein Download sei nicht notwendig.
Die IP-Adresse hat die Frau überführt, dieses Vorgehen der Musikindustrie wird also von den Gerichten anerkannt. Weitere Klagen sollen folgen.
Quelle: futurezone
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> ist es auch unrealistisch, daß ihn nur 132 User erreicht haben.
Ganz sicher...? Ich weiß nicht recht - ich glaube man überschätzt das Internet mitunter. Abgesehen davon: Wie viel Upload-Bandbreite müsste die gute Frau dann zur Verfügung stellen, damit in einem angemessenen Zeitraum so viele User "befriedigt" werden könnten (nämlich 132 für jeden einzelnen Titel).
> Allerdings ist m. E. auch unerheblich, ob andere sich den Titel gekauft hätten.
Genau das ist die alles entscheidende Frage. Denn danach richtet sich der Umfang des wirtschaftlichen Schadens. Das sollte auch das Strafmaß berücksichtigen.
CU
Olaf
Ganz sicher...? Ich weiß nicht recht - ich glaube man überschätzt das Internet mitunter. Abgesehen davon: Wie viel Upload-Bandbreite müsste die gute Frau dann zur Verfügung stellen, damit in einem angemessenen Zeitraum so viele User "befriedigt" werden könnten (nämlich 132 für jeden einzelnen Titel).
> Allerdings ist m. E. auch unerheblich, ob andere sich den Titel gekauft hätten.
Genau das ist die alles entscheidende Frage. Denn danach richtet sich der Umfang des wirtschaftlichen Schadens. Das sollte auch das Strafmaß berücksichtigen.
CU
Olaf