Das hat gesessen: Eine Filesharerin muss 222.000 Dollar Geldstrafe zahlen, weil sie 1.700 Musik-Titel im Shared-Ordner von Kazaa speicherte. Das bloße Bereitstellen reiche aus, ein Download sei nicht notwendig.
Die IP-Adresse hat die Frau überführt, dieses Vorgehen der Musikindustrie wird also von den Gerichten anerkannt. Weitere Klagen sollen folgen.
Quelle: futurezone
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also wir sollten mal "die kirche im dorf lassen"
1. die rechtsprechung sollte auch bis zu dieser etwas duemmlich anmutenden frau bereits vorgedrungen sein ===> also selber schuld.
2. die strafzumessung ist zwar etwas ueberzogen aber grundsaetzlich bin ich der meinung, klauen ist auch stehlen, auch wenn´s sich "nur" um geistiges eigentum handelt, und heute mehr denn je moralisch verwerflich.
eine diskussion darueber ist muessig, denn es ist nun mal eine straftat - und heute auch im rest der welt keine bagatelle mehr.
punkt