Das hat gesessen: Eine Filesharerin muss 222.000 Dollar Geldstrafe zahlen, weil sie 1.700 Musik-Titel im Shared-Ordner von Kazaa speicherte. Das bloße Bereitstellen reiche aus, ein Download sei nicht notwendig.
Die IP-Adresse hat die Frau überführt, dieses Vorgehen der Musikindustrie wird also von den Gerichten anerkannt. Weitere Klagen sollen folgen.
Quelle: futurezone
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wie bitte? also mal sachte: die Frau hat mit Kazzaa files gesaugt was ja noch kein Problem darstellt...sie dachte sich sicher auch nichts beim mp3 ziehen is ja üblich und in den meissten Staaten auch nicht strafbar (hierzulande erst wenn die Zusatznovelle 3 rechtskräftig wird) und dann hat Kazzaa die verdammte Funktion die gezogenen Files in den shared Folder zu legen ,das is ihr Pech....sie wusste sicher überhaupt nich dass das bedeuted :alle können vom shared Folder ziehen....also dass der shared Folder ne sozusagen "Radiostation" ist. Unwissenheit ist kein Schutz vor Strafe doch wo die rechtlichen Grenzen so dicht nebeneinander lieger, ist es für Laien nur sehr schwer durchschaubar.die MI hat hier ein Exempel statuiert.und sie weiss auch dass sie von der Frau kein Geld sehen wird....was soll das also? Geldstrafen die nicht beglichen werden sind durch Ersatzfreiheitsstrafe zu büssen! also wandert die Ärmste für wielange in den Knast? 8 Jahre?
willkommen im Feudalstaat!