Das hat gesessen: Eine Filesharerin muss 222.000 Dollar Geldstrafe zahlen, weil sie 1.700 Musik-Titel im Shared-Ordner von Kazaa speicherte. Das bloße Bereitstellen reiche aus, ein Download sei nicht notwendig.
Die IP-Adresse hat die Frau überführt, dieses Vorgehen der Musikindustrie wird also von den Gerichten anerkannt. Weitere Klagen sollen folgen.
Quelle: futurezone
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genausowenig wie es realistisch ist, anzunehmen, daß alle User, die den Titel gezogen haben, ihn auch gekauft hätten, ist es auch unrealistisch, daß ihn nur 132 User erreicht haben. Multipliziere das beliebig und gehe von einer Wahrscheinlichkeit i.H.v. Kehrwert aus, kommt auf´s selbe raus.
Allerdings ist m. E. auch unerheblich, ob andere sich den Titel gekauft hätten.
@ Thomas71: Je nach Gesetzeslage - bin kein US-Recht-Profi - ist aber ggf. auch schon das Anbieten strafbar. Insofern kann diese Strafe schon verhältnismäßig und angemessen sein. Wie mag die Strafe wohl ausgefallen sein, wenn sie das gar gewerbsmäßig gemacht hätte, also mit Bereicherungsabsicht zur Schaffung einer regelmäßigen Einnahmequelle?
D.