Das hat gesessen: Eine Filesharerin muss 222.000 Dollar Geldstrafe zahlen, weil sie 1.700 Musik-Titel im Shared-Ordner von Kazaa speicherte. Das bloße Bereitstellen reiche aus, ein Download sei nicht notwendig.
Die IP-Adresse hat die Frau überführt, dieses Vorgehen der Musikindustrie wird also von den Gerichten anerkannt. Weitere Klagen sollen folgen.
Quelle: futurezone
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denn mit dem Straf"Ticket" darf man ja den Tag noch weiter Bus/Bahn fahren
OT:
Je nach Verkehrsverbund ja und nein. Meistens ist das Strafticket nur bis zum
Erreichen des Fahrtzieles bzw. 2 Stunden gültig.
Wer nicht bar bezahlt sondern überweisen möchte, hat gar kein Ticket.
Eine Strafanzeige wegen Leistungserschleichung behalten sich die Verkehrsbetriebe vor,
manche mache da nichts, andere zeigen es ab dem 2x an, erteilen auch schon mal Hausverbot.
OT:
Je nach Verkehrsverbund ja und nein. Meistens ist das Strafticket nur bis zum
Erreichen des Fahrtzieles bzw. 2 Stunden gültig.
Wer nicht bar bezahlt sondern überweisen möchte, hat gar kein Ticket.
Eine Strafanzeige wegen Leistungserschleichung behalten sich die Verkehrsbetriebe vor,
manche mache da nichts, andere zeigen es ab dem 2x an, erteilen auch schon mal Hausverbot.