In irgendeinem Thread habe ich schon einmal (wenn auch gegen den Widerspruch vieler Nickelianer) behauptet, dass die neue "Abgabe" eigentlich verfassungswidrig wäre.
Jetzt scheint sich herauszustellen, dass die nicht nur verfassungswidrig (Gleichheitsgrundsatz - war auch mein Argument) ist, sondern dass sich hier die Länderchefs mit dieser Schöpfung Kompetenzen anmaßten, die sie gar nicht haben.
War gestern in der FAZ und ist heute hier nachzulesen:
http://wirtschaft.t-online.de/rundfunkbeitrag-laut-gutachten-verfassungswidrig/id_61855720/index
Ach, das könnte schön sein..... dideldumm
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Du bezahlst fürs Zurückbuchen Stornogebühren.
Damit kann ich leben.
Also, was empfiehlst du? Zweigleisig fahren und gleichzeit vor Gericht ziehen? Ich habe eine gute Rechtschutzversicherung, die ohne Probleme auch durch die 2. Instanz durchgeht und bei Aussicht auf Erfolg auch weiter....
Wohl so: Verwaltungsgericht, Oberverwaltungs, Bundesverwaltungsgericht.
Und dann bleibt noch die Verfassungsbeschwerde....