In irgendeinem Thread habe ich schon einmal (wenn auch gegen den Widerspruch vieler Nickelianer) behauptet, dass die neue "Abgabe" eigentlich verfassungswidrig wäre.
Jetzt scheint sich herauszustellen, dass die nicht nur verfassungswidrig (Gleichheitsgrundsatz - war auch mein Argument) ist, sondern dass sich hier die Länderchefs mit dieser Schöpfung Kompetenzen anmaßten, die sie gar nicht haben.
War gestern in der FAZ und ist heute hier nachzulesen:
http://wirtschaft.t-online.de/rundfunkbeitrag-laut-gutachten-verfassungswidrig/id_61855720/index
Ach, das könnte schön sein..... dideldumm
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Aber ich werde dennoch auf meine Familienrechtschutzversicherug (und natürlich auf die für's Auto) nicht verzichten.
Das würde ich auch nicht.
Ich selbst habe schon erleben müssen, wie wichtig es ist, so etwas zu haben.
Am billigsten sind solche Versicherungen aber immer, wenn man sie nicht braucht. Denn den Ärger, das Prozesstreßbedingte erhöhte Herzinfarktsisiko und und die verlorene Zeit kann Dir keine Versicherung ersetzen.
Leider haben das viele Hobbykläger nich nicht begriffen....