In irgendeinem Thread habe ich schon einmal (wenn auch gegen den Widerspruch vieler Nickelianer) behauptet, dass die neue "Abgabe" eigentlich verfassungswidrig wäre.
Jetzt scheint sich herauszustellen, dass die nicht nur verfassungswidrig (Gleichheitsgrundsatz - war auch mein Argument) ist, sondern dass sich hier die Länderchefs mit dieser Schöpfung Kompetenzen anmaßten, die sie gar nicht haben.
War gestern in der FAZ und ist heute hier nachzulesen:
http://wirtschaft.t-online.de/rundfunkbeitrag-laut-gutachten-verfassungswidrig/id_61855720/index
Ach, das könnte schön sein..... dideldumm
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Es geht ja nicht darum, dass das Konto nicht gedeckt ist! Im Gegenteil: Das Konto war gedeckt, der Empfänger hat eingezogen aber ich bin mit diesem Einzug nicht einverstanden.
Wenn der Empfänger eine Genehmigung hat und Du bist damit nicht einverstanden, dann musst Du ihn auffordern, das zurückzubuchen.
Ansonsten stellst Du Dich rechtlich ins Abseits.
Näheres regeln sicherlich auch die AGB Deines Geschäftspartners.
Der bucht ja auch nicht einfach nur so ab, sondern er hat mit Dir ja irgendwelche geschäftliche Verbindungen.
z.B. könnte Deine Rechtsschutz auch eine Genehmigung haben, Dein Stromlieferant sicherlich.