In irgendeinem Thread habe ich schon einmal (wenn auch gegen den Widerspruch vieler Nickelianer) behauptet, dass die neue "Abgabe" eigentlich verfassungswidrig wäre.
Jetzt scheint sich herauszustellen, dass die nicht nur verfassungswidrig (Gleichheitsgrundsatz - war auch mein Argument) ist, sondern dass sich hier die Länderchefs mit dieser Schöpfung Kompetenzen anmaßten, die sie gar nicht haben.
War gestern in der FAZ und ist heute hier nachzulesen:
http://wirtschaft.t-online.de/rundfunkbeitrag-laut-gutachten-verfassungswidrig/id_61855720/index
Ach, das könnte schön sein..... dideldumm
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Denn den Ärger, das Prozesstreßbedingte erhöhte Herzinfarktsisiko und und die verlorene Zeit kann Dir keine Versicherung ersetzen.
Schon recht. Aber unterm Strich ist das Herzinfarktrisiko noch mal höher, wenn man sich dann allein als Hobbykläger gegen einen Gegner vor Gericht betätigen muss, der dazu auch noch einen Anwalt hat....
Und noch viel größer ist dann das Risiko, zu verlieren und auf den Kosten sitzen zu bleiben - und Letzteres zumindes erübrigt sich, wenn die Versicherung vorher eine Kostendeckungszusage gemacht hat, was sie ja eh nur macht, wen sie denkt, das Verfahren zu gewinnen....