In irgendeinem Thread habe ich schon einmal (wenn auch gegen den Widerspruch vieler Nickelianer) behauptet, dass die neue "Abgabe" eigentlich verfassungswidrig wäre.
Jetzt scheint sich herauszustellen, dass die nicht nur verfassungswidrig (Gleichheitsgrundsatz - war auch mein Argument) ist, sondern dass sich hier die Länderchefs mit dieser Schöpfung Kompetenzen anmaßten, die sie gar nicht haben.
War gestern in der FAZ und ist heute hier nachzulesen:
http://wirtschaft.t-online.de/rundfunkbeitrag-laut-gutachten-verfassungswidrig/id_61855720/index
Ach, das könnte schön sein..... dideldumm
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Sicher kannst Du die Lastschrift zurückgeben. Und ja: das kostet Dich nichts - zunächst.
Das meinte ich doch! :-)
Andernfalls kann und wird der Empfänger die ihm entstandenen Kosten zu recht zurückfordern.
Sicher. Nun ist ja aber gerade fraglich, ob der Anspruch begründet ist oder nicht. Bzw.: Man würde ja nur zurückbuchen, wenn man meint, dass der Anspruch unbegründet ist. (Wenn ich die Gebühr schon grundsätzlich akzeptiert habe, werde ich sie sicher nicht zurückbuchen!)
Rücklastschrift und gleichzeitig direkt die Gebühr manuell hinterherüberweisen und im Verwendungszweck neben den üblichen Angaben den Hinweis "Zahlung unter Vorbehalt" eintragen.
Könnte man so machen.
Es gibt hier eigentlich nur zwei Zustände:
a) Ich akzeptiere die Gebühr, dann kann ich sie auch per Lastschrift einziehen lassen und alles ist gut.
b) Ich akzeptiere (warum auch immer) die Gebühr nicht. Dann werde ich natürlich keine Erlaubnis zum Lastschrifteinzug erteilen und werde auf eine Rechnung Zahlunsaufforderung der GEZ warten.
Wie es dann im Fall b) weitergeht, kann ich mir dann immer noch überlegen.
Gruß, mawe2