In irgendeinem Thread habe ich schon einmal (wenn auch gegen den Widerspruch vieler Nickelianer) behauptet, dass die neue "Abgabe" eigentlich verfassungswidrig wäre.
Jetzt scheint sich herauszustellen, dass die nicht nur verfassungswidrig (Gleichheitsgrundsatz - war auch mein Argument) ist, sondern dass sich hier die Länderchefs mit dieser Schöpfung Kompetenzen anmaßten, die sie gar nicht haben.
War gestern in der FAZ und ist heute hier nachzulesen:
http://wirtschaft.t-online.de/rundfunkbeitrag-laut-gutachten-verfassungswidrig/id_61855720/index
Ach, das könnte schön sein..... dideldumm
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
ich denke, hier fehlt noch die Berücksichtigung einer dritten Perspektive/Kombination:
Du akzeptierst die Gebühr nicht ("gefühlt"), sie ist aber rechtmäßig/unrechtmäßig.
Und selbst wenn Du Dich für a) entscheidest: im Falle der Verfassungswidrigkeit sind Rückzahlungsansprüche ausgeschlossen, wenn die Verjährungsfristen gegriffen haben. Dann kannst Du die Gebühr noch so toll/sinnig/korrekt einschätzen: sie war/ist verfassungswidrig und hätte demnach nicht erhoben werden dürfen.
Daher ist meine Alternative die am dringlichsten ratsame:
überweisen für den Fall, daß die Gebühr verfassungskonform ist, aber unter Vorbehalt, falls sie´s doch nicht ist.
Gruß,
D.