In irgendeinem Thread habe ich schon einmal (wenn auch gegen den Widerspruch vieler Nickelianer) behauptet, dass die neue "Abgabe" eigentlich verfassungswidrig wäre.
Jetzt scheint sich herauszustellen, dass die nicht nur verfassungswidrig (Gleichheitsgrundsatz - war auch mein Argument) ist, sondern dass sich hier die Länderchefs mit dieser Schöpfung Kompetenzen anmaßten, die sie gar nicht haben.
War gestern in der FAZ und ist heute hier nachzulesen:
http://wirtschaft.t-online.de/rundfunkbeitrag-laut-gutachten-verfassungswidrig/id_61855720/index
Ach, das könnte schön sein..... dideldumm
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Also, was empfiehlst du?
Gar nichts.
Zahlen wie vorher auch und abwarten, was die anderen bewerkstelligen.
Im Übrigen glaube ich nicht, dass Deine Rechtsschutz das überhaupt übernimmt.
Aber wenn Du das zurückbuchst und die kommen dann mit Strafgebühren, dann kannst Du ja Deine Rechtsschutz in Anspruch nehmen.
Und dann ist die Übernahme wieder fraglich.
Ich habe nur noch Rechtsschutz fürs Auto. Von dem anderen Quatsch habe ich mich getrennt. Da kann ich mein Geld besser anlegen.