Hallo zusammen!
Dass wir die Vorratsdatenspeicherung nicht mögen, darüber waren wir uns schon zu 99,95% einig, wenn ich die Diskussionen der letzten ca. 12 Monate einmal Revue passieren lasse.
Jetzt bekommt diese Zahl in Verbindung mit dem Inhalt des folgenden Artikels noch eine ganz andere Bedeutung: http://www.golem.de/1010/78537.html
Fazit: Datenschutzrechtlich bedenklich sowieso schon immer, und nun auch noch völlig ineffektiv und unnütz. Also weg damit!
...sagt sogar das Bundesverfassungsgericht. Doch der letzte Absatz macht auch deutlich: Letztlich liegt die Entscheidung nicht bei Deutschland, solange "wir" EU-Mitglied sind.
CU
Olaf
Viren, Spyware, Datenschutz 11.241 Themen, 94.650 Beiträge
Dass wir die Vorratsdatenspeicherung nicht mögen, darüber waren wir uns schon zu 99,95% einig
Grundsätzlich gebe ich Dir ja Recht, aber...
...haben wir nicht erst neulich den Fall diskutiert, dass ein zu Unrecht des illegalen Filesharings Verdächtigter aufgrund FEHLENDER VORRATSDATEN nach etwas mehr als einer Woche schon nicht mehr seine Unschuld beweisen kann??
Ich denke, das Problem ist weniger die Vorratsdatenspeicherung an sich sondern die Regelungen, unter welchen Bedingungen wer wann auf die vorrätigen Daten zugreifen darf.
Z.B. fände ich es äußerst bürgerfreundlich, wenn der Anschlussinhaber jederzeit (solange die Daten eben beim Provider noch gespeichert sind - am besten mehr als eine Woche) Auskunft über die zu einem bestimmten Zeitpunkt zugeteilte IP-Adresse bekommen kann.
Dass private Organisationen ohne Richtervorbehalt und auf bloßen "Zuruf" diese Daten von den Providern abgreifen können, ist das eigentlich Problem.
Es wäre zu prüfen, ob in der von der EU verordneten Vorratsdatenspeicherung (die Deutschland angeblich nicht umgehen kann) tatsächlich der freie Zugriff für Hinz und Kunz ohne Einschaltung eines Gerichts vorgesehen ist.
Gruß, mawe2
Grundsätzlich gebe ich Dir ja Recht, aber...
...haben wir nicht erst neulich den Fall diskutiert, dass ein zu Unrecht des illegalen Filesharings Verdächtigter aufgrund FEHLENDER VORRATSDATEN nach etwas mehr als einer Woche schon nicht mehr seine Unschuld beweisen kann??
Ich denke, das Problem ist weniger die Vorratsdatenspeicherung an sich sondern die Regelungen, unter welchen Bedingungen wer wann auf die vorrätigen Daten zugreifen darf.
Z.B. fände ich es äußerst bürgerfreundlich, wenn der Anschlussinhaber jederzeit (solange die Daten eben beim Provider noch gespeichert sind - am besten mehr als eine Woche) Auskunft über die zu einem bestimmten Zeitpunkt zugeteilte IP-Adresse bekommen kann.
Dass private Organisationen ohne Richtervorbehalt und auf bloßen "Zuruf" diese Daten von den Providern abgreifen können, ist das eigentlich Problem.
Es wäre zu prüfen, ob in der von der EU verordneten Vorratsdatenspeicherung (die Deutschland angeblich nicht umgehen kann) tatsächlich der freie Zugriff für Hinz und Kunz ohne Einschaltung eines Gerichts vorgesehen ist.
Gruß, mawe2