Hallo zusammen!
Dass wir die Vorratsdatenspeicherung nicht mögen, darüber waren wir uns schon zu 99,95% einig, wenn ich die Diskussionen der letzten ca. 12 Monate einmal Revue passieren lasse.
Jetzt bekommt diese Zahl in Verbindung mit dem Inhalt des folgenden Artikels noch eine ganz andere Bedeutung: http://www.golem.de/1010/78537.html
Fazit: Datenschutzrechtlich bedenklich sowieso schon immer, und nun auch noch völlig ineffektiv und unnütz. Also weg damit!
...sagt sogar das Bundesverfassungsgericht. Doch der letzte Absatz macht auch deutlich: Letztlich liegt die Entscheidung nicht bei Deutschland, solange "wir" EU-Mitglied sind.
CU
Olaf
Viren, Spyware, Datenschutz 11.241 Themen, 94.650 Beiträge
Zitat von Heise: "werden vom Provider aus Datenschutzgründen vernichtet, nachdem lediglich die Gegenseite Einsicht hatte."
Solche ungeprüften Vorträge ermüden mich langsam aber sicher. Abmahnanwälte erhalten keinerlei direkten Zugriff auf die Provider-Daten. Ausschließlich Behörden, Gerichte, Bundesnetzagentur erhalten vom Provider die Datenauszüge. Nachzulesen im TKG = Telekommunikationsgesetz. Diese Daten werden natürlich weitergereicht an die antragstellende Partei, stehen somit aber auch dem Beschuldigten zur Verfügung.