Hallo zusammen!
Dass wir die Vorratsdatenspeicherung nicht mögen, darüber waren wir uns schon zu 99,95% einig, wenn ich die Diskussionen der letzten ca. 12 Monate einmal Revue passieren lasse.
Jetzt bekommt diese Zahl in Verbindung mit dem Inhalt des folgenden Artikels noch eine ganz andere Bedeutung: http://www.golem.de/1010/78537.html
Fazit: Datenschutzrechtlich bedenklich sowieso schon immer, und nun auch noch völlig ineffektiv und unnütz. Also weg damit!
...sagt sogar das Bundesverfassungsgericht. Doch der letzte Absatz macht auch deutlich: Letztlich liegt die Entscheidung nicht bei Deutschland, solange "wir" EU-Mitglied sind.
CU
Olaf
Viren, Spyware, Datenschutz 11.224 Themen, 94.334 Beiträge
dass ein zu Unrecht des illegalen Filesharings Verdächtigter aufgrund FEHLENDER VORRATSDATEN nach etwas mehr als einer Woche schon nicht mehr seine Unschuld beweisen kann??
Dann kann ihm auch nicht mehr die Schuld bewiesen werden. Wenn Abmahnanwälte irgendwelche selbst aufgezeichneten Verbindungsdaten vorlegen, ist das kein objektiver Beweis, sondern ein Parteivortrag.
Soll die Schuld bewiesen werden, muß über das Gericht eine selbständige Beweiserhebung durchgeführt werden innerhalb der Frist, innerhalb der die Daten beim Provider noch gespeichert sind.
Dann kann ihm auch nicht mehr die Schuld bewiesen werden. Wenn Abmahnanwälte irgendwelche selbst aufgezeichneten Verbindungsdaten vorlegen, ist das kein objektiver Beweis, sondern ein Parteivortrag.
Soll die Schuld bewiesen werden, muß über das Gericht eine selbständige Beweiserhebung durchgeführt werden innerhalb der Frist, innerhalb der die Daten beim Provider noch gespeichert sind.