Hallo zusammen!
Dass wir die Vorratsdatenspeicherung nicht mögen, darüber waren wir uns schon zu 99,95% einig, wenn ich die Diskussionen der letzten ca. 12 Monate einmal Revue passieren lasse.
Jetzt bekommt diese Zahl in Verbindung mit dem Inhalt des folgenden Artikels noch eine ganz andere Bedeutung: http://www.golem.de/1010/78537.html
Fazit: Datenschutzrechtlich bedenklich sowieso schon immer, und nun auch noch völlig ineffektiv und unnütz. Also weg damit!
...sagt sogar das Bundesverfassungsgericht. Doch der letzte Absatz macht auch deutlich: Letztlich liegt die Entscheidung nicht bei Deutschland, solange "wir" EU-Mitglied sind.
CU
Olaf
Viren, Spyware, Datenschutz 11.241 Themen, 94.650 Beiträge
Ich finde nicht, dass ich da was durcheinander bringe.
Erst einmal geht die Vorratsdatenspeicherung weit weit über das Festhalten von IP-Adressen hinaus
Das ist klar.
Außerdem: Wenn IP-Adressen *gar nicht* mehr gespeichert werden würden, könnte auch die Contentmafia nicht mehr auf die Adressen zugreifen, so dass das oben geschilderte Problem gar nicht mehr aufträte.
Naja: Der Heise-Artikel beschreibt doch gerade das Problem, dass zwar die Contentmafia sehr schnell (innerhalb einer Woche) die Auskunft mit der (fehlerhaften?) Zuordnung der IP-Adresse bekommt, danach werden jedoch die Daten beim Provider gelöscht.
Der zu unrecht Bschuldigte erfährt i.d.R. erst nach Ablauf dieser Woche von dem Vorwurf und hat dann keine Chance mehr, selbst Auskunft über seine IP-Adresse zu bekommen.
Wenn jetzt eine (aus anderen Gründen durchaus ABZULEHNENDE) Vorratsdatenspeicherung stattfinden würde, hätte das den angenehmen Nebeneffekt, dass der Abgemahnte auch später noch seine IP-Adressen beim Provider verifizieren lassen könnte. Nach dem derzeitigen Stand der Dinge geht das nicht.
Die Lösung kann also nur lauten: Entweder GAR KEINE Speicherung der IP-Adresse oder LÄNGERE Speicherung der IP-Adresse. Ein dritter Weg wäre es, die IP-Adresse regelmäßig automatisch an die Anschlussinhaber zu mailen und zwar incl. Signatur, so dass die Mail auch vor Gericht Beweiskraft besitzt.
Am besten hat mir immer noch die alte Regelung gefallen, nämlich die Herausgabe von Kundendaten nur an die Staatsanwaltschaft.
Das wäre der korrekte (rechtsstaatliche) Weg. Dass vom rechtsstaatlichen Weg gern mal abgewichen wird, wenn es der Wirtschaft nützt, ist ja bekannt.
Gruß, mawe2