Hallo zusammen!
Dass wir die Vorratsdatenspeicherung nicht mögen, darüber waren wir uns schon zu 99,95% einig, wenn ich die Diskussionen der letzten ca. 12 Monate einmal Revue passieren lasse.
Jetzt bekommt diese Zahl in Verbindung mit dem Inhalt des folgenden Artikels noch eine ganz andere Bedeutung: http://www.golem.de/1010/78537.html
Fazit: Datenschutzrechtlich bedenklich sowieso schon immer, und nun auch noch völlig ineffektiv und unnütz. Also weg damit!
...sagt sogar das Bundesverfassungsgericht. Doch der letzte Absatz macht auch deutlich: Letztlich liegt die Entscheidung nicht bei Deutschland, solange "wir" EU-Mitglied sind.
CU
Olaf
Viren, Spyware, Datenschutz 11.241 Themen, 94.650 Beiträge
Außerdem: Wenn IP-Adressen *gar nicht* mehr gespeichert werden würden, könnte auch die Contentmafia nicht mehr auf die Adressen zugreifen, so dass das oben geschilderte Problem gar nicht mehr aufträte.
Ich glaube, die zeichnen das in Echtzeit auf über die Webseitenstatistik. Da fällt es mir gerade wie Schuppen aus den Haaren. Wenn die die Webseitenstatistik benutzen würden, wäre das der Beweis für einen Honigtopf - in USA erlaubt, bei uns nicht. Erklärung für Laien: beim Honigtopf-Prinzip legen die Abmahner einen Köder aus, beißt das Opfer an, wird abgemahnt. Dieses Provokation eines Rechtsvergehens ist in Deutschland aber - glaube ich - nicht erlaubt (oder?).
Am besten hat mir immer noch die alte Regelung gefallen, nämlich die Herausgabe von Kundendaten nur an die Staatsanwaltschaft.
Hat sich da etwas geändert? Wie weiter oben beschrieben, bekommen lt. TKG nur Behörden, Gerichte, Bundesnetzagentur Auskunft, die natürlich dem Antragsteller weitergereicht wird, dann aber auch dem Beklagten zur Verfügung stehen sollte.
Ich glaube, die zeichnen das in Echtzeit auf über die Webseitenstatistik. Da fällt es mir gerade wie Schuppen aus den Haaren. Wenn die die Webseitenstatistik benutzen würden, wäre das der Beweis für einen Honigtopf - in USA erlaubt, bei uns nicht. Erklärung für Laien: beim Honigtopf-Prinzip legen die Abmahner einen Köder aus, beißt das Opfer an, wird abgemahnt. Dieses Provokation eines Rechtsvergehens ist in Deutschland aber - glaube ich - nicht erlaubt (oder?).
Am besten hat mir immer noch die alte Regelung gefallen, nämlich die Herausgabe von Kundendaten nur an die Staatsanwaltschaft.
Hat sich da etwas geändert? Wie weiter oben beschrieben, bekommen lt. TKG nur Behörden, Gerichte, Bundesnetzagentur Auskunft, die natürlich dem Antragsteller weitergereicht wird, dann aber auch dem Beklagten zur Verfügung stehen sollte.