Hallo zusammen!
Dass wir die Vorratsdatenspeicherung nicht mögen, darüber waren wir uns schon zu 99,95% einig, wenn ich die Diskussionen der letzten ca. 12 Monate einmal Revue passieren lasse.
Jetzt bekommt diese Zahl in Verbindung mit dem Inhalt des folgenden Artikels noch eine ganz andere Bedeutung: http://www.golem.de/1010/78537.html
Fazit: Datenschutzrechtlich bedenklich sowieso schon immer, und nun auch noch völlig ineffektiv und unnütz. Also weg damit!
...sagt sogar das Bundesverfassungsgericht. Doch der letzte Absatz macht auch deutlich: Letztlich liegt die Entscheidung nicht bei Deutschland, solange "wir" EU-Mitglied sind.
CU
Olaf
Viren, Spyware, Datenschutz 11.241 Themen, 94.650 Beiträge
haben wir nicht erst neulich den Fall diskutiert, dass ein zu Unrecht des illegalen Filesharings Verdächtigter aufgrund FEHLENDER VORRATSDATEN nach etwas mehr als einer Woche schon nicht mehr seine Unschuld beweisen kann??
Du bringst da grundverschiedene Dinge durcheinander. Erst einmal geht die Vorratsdatenspeicherung weit weit über das Festhalten von IP-Adressen hinaus, das kann man also überhaupt nicht miteinander vergleichen: http://de.wikipedia.org/wiki/Vorratsdatenspeicherung
Außerdem: Wenn IP-Adressen *gar nicht* mehr gespeichert werden würden, könnte auch die Contentmafia nicht mehr auf die Adressen zugreifen, so dass das oben geschilderte Problem gar nicht mehr aufträte.
Am besten hat mir immer noch die alte Regelung gefallen, nämlich die Herausgabe von Kundendaten nur an die Staatsanwaltschaft. Und die wird bestimmt nie aus eigenwirtschaftlichem Interesse tätig, sondern immer nur im Falle laufender Ermittlungen inkl. ausreichendem Anfangsverdacht.
CU
Olaf
Du bringst da grundverschiedene Dinge durcheinander. Erst einmal geht die Vorratsdatenspeicherung weit weit über das Festhalten von IP-Adressen hinaus, das kann man also überhaupt nicht miteinander vergleichen: http://de.wikipedia.org/wiki/Vorratsdatenspeicherung
Außerdem: Wenn IP-Adressen *gar nicht* mehr gespeichert werden würden, könnte auch die Contentmafia nicht mehr auf die Adressen zugreifen, so dass das oben geschilderte Problem gar nicht mehr aufträte.
Am besten hat mir immer noch die alte Regelung gefallen, nämlich die Herausgabe von Kundendaten nur an die Staatsanwaltschaft. Und die wird bestimmt nie aus eigenwirtschaftlichem Interesse tätig, sondern immer nur im Falle laufender Ermittlungen inkl. ausreichendem Anfangsverdacht.
CU
Olaf