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Störhaftung

Cybercrown / 70 Antworten / Flachansicht Nickles

Moin an alle

Habe heute wieder einmal einen Artikel gelesen wo es um die sogenannte Störhaftung geht.
Ist diese Störhaftung eigentlich rechtlich unbedenklich anwendbar?
Störhaftung heist ja, das wenn ich mein WLan nicht richtig oder garnicht gesichert habe zur verantwortung gezogen werde kann wenn es mißbraucht wird.
Das darf doch so eigentlich rein rechtlich garnicht möglich sein, denn wenn ich mein Auto unverschlossen stehen lasse und es nimmt jemand und begeht damit einen Banküberfall dann bin ich ja auch nicht wegen eines beteiligten Banküberfall mit angeklagt.
Oder ich lasse eine Leiter im Vorgarten liegen, ein Einbrecher nimmt diese und steigt damit ins Nachbarhaus ein, dann werde ich doch auch nicht angeklagt wegen beihilfe zum Einbruchsdiebstahl.
Also irgendwie verstehe ich da das Rechtssystem nicht, das man ausgerechnet und nur bei Internetangelegenheit wegen einer sogenannten "Störhaftung" eine an den Allerwertesten bekommen soll.

CU
Cybercrown

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THX i.fass
neanderix ABatC „Für ein nicht abgeschlossenes Fahrzeug kannst du sogar einen Bußgeldbescheid...“
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Um diesem Rechtsproblem vorzubeugen wurde die Störerhaftung eingeführt, das heisst es liegt in der Verantwortung des Betreibers dafür zu sorgen, das er entsprechende Massnahmen ergreift um den jeweiligen Nutzer identifizieren zu können.

Was aber nicht geht, weil z.B. die Logs des Routers regelmäßig als Beweis nicht anerkannt werden. Das wiederum heisst: egal ob gesichert oder ungesichert - wenn ein Fremder über dein WLAN eine Straftat begeht, bis du grundsätzlich mit dran.
Daher ist mein heimisches WLAN aus und wird nur eingeschaltet, wenn ich es wirklich brauche.

Volker
Computers are like airconditioners - they stop working properly when you open Windows Ich bin unschuldig, ich habe sie nicht gewählt!
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Genau so müsste es sein. mawe2