Moin an alle
Habe heute wieder einmal einen Artikel gelesen wo es um die sogenannte Störhaftung geht.
Ist diese Störhaftung eigentlich rechtlich unbedenklich anwendbar?
Störhaftung heist ja, das wenn ich mein WLan nicht richtig oder garnicht gesichert habe zur verantwortung gezogen werde kann wenn es mißbraucht wird.
Das darf doch so eigentlich rein rechtlich garnicht möglich sein, denn wenn ich mein Auto unverschlossen stehen lasse und es nimmt jemand und begeht damit einen Banküberfall dann bin ich ja auch nicht wegen eines beteiligten Banküberfall mit angeklagt.
Oder ich lasse eine Leiter im Vorgarten liegen, ein Einbrecher nimmt diese und steigt damit ins Nachbarhaus ein, dann werde ich doch auch nicht angeklagt wegen beihilfe zum Einbruchsdiebstahl.
Also irgendwie verstehe ich da das Rechtssystem nicht, das man ausgerechnet und nur bei Internetangelegenheit wegen einer sogenannten "Störhaftung" eine an den Allerwertesten bekommen soll.
CU
Cybercrown
Heimnetzwerke - WIFI, LAN, Router und Co 16.469 Themen, 80.489 Beiträge
Abgesehen von den Ausführungen meiner Vorposter sehe ich da noch ein praktisches Problem - man kann ja nun nicht in der ganzen Nachbarschaft Haussuchungen veranstalten, nur um herauszufinden, ob irgendwo ein Rechner mit passender MAC-Adresse auf der Netzwerkkarte herumsteht. Und wenn, dann hätte die - wie bereits diskutiert - keine Beweiskraft, weil nicht fälschungssicher.
Abgesehen davon, heutzutage gehen so viele Leute mit mobilen Geräten ins Internet, gerade bei WLAN. Da muss man eh damit rechnen, dass es gar kein stationärer PC aus der Nachbarschaft war, sondern "Laufkundschaft" - also irgendjemand, der gerade mit seinem Notebook dort vorbeigekommen ist.
CU
Olaf