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Störhaftung

Cybercrown / 70 Antworten / Flachansicht Nickles

Moin an alle

Habe heute wieder einmal einen Artikel gelesen wo es um die sogenannte Störhaftung geht.
Ist diese Störhaftung eigentlich rechtlich unbedenklich anwendbar?
Störhaftung heist ja, das wenn ich mein WLan nicht richtig oder garnicht gesichert habe zur verantwortung gezogen werde kann wenn es mißbraucht wird.
Das darf doch so eigentlich rein rechtlich garnicht möglich sein, denn wenn ich mein Auto unverschlossen stehen lasse und es nimmt jemand und begeht damit einen Banküberfall dann bin ich ja auch nicht wegen eines beteiligten Banküberfall mit angeklagt.
Oder ich lasse eine Leiter im Vorgarten liegen, ein Einbrecher nimmt diese und steigt damit ins Nachbarhaus ein, dann werde ich doch auch nicht angeklagt wegen beihilfe zum Einbruchsdiebstahl.
Also irgendwie verstehe ich da das Rechtssystem nicht, das man ausgerechnet und nur bei Internetangelegenheit wegen einer sogenannten "Störhaftung" eine an den Allerwertesten bekommen soll.

CU
Cybercrown

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torsten40 ABatC „Ob jemand davon Ahnung hat oder nicht ist irrelvant - da nicht nachgewiesen...“
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Die Mac Adresse steht auf einem Chip der Netzwerkkarte, bei jeder Netzwerkkarte. Da war drauf rum ritzen fällt schon auf.
Und da zusätzlich in der Regel solche Dinge von mobilen Endgeräten aus geschieht, wird für manche noch schwerer die MAC Adresse zu verschleiern.

Dennoch, die entsprechende MAC Adresse zu finden, ist immer erheblich schwerer, aber auffinden kann man diese.

Freigeist
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THX i.fass
Genau so müsste es sein. mawe2