Moin an alle
Habe heute wieder einmal einen Artikel gelesen wo es um die sogenannte Störhaftung geht.
Ist diese Störhaftung eigentlich rechtlich unbedenklich anwendbar?
Störhaftung heist ja, das wenn ich mein WLan nicht richtig oder garnicht gesichert habe zur verantwortung gezogen werde kann wenn es mißbraucht wird.
Das darf doch so eigentlich rein rechtlich garnicht möglich sein, denn wenn ich mein Auto unverschlossen stehen lasse und es nimmt jemand und begeht damit einen Banküberfall dann bin ich ja auch nicht wegen eines beteiligten Banküberfall mit angeklagt.
Oder ich lasse eine Leiter im Vorgarten liegen, ein Einbrecher nimmt diese und steigt damit ins Nachbarhaus ein, dann werde ich doch auch nicht angeklagt wegen beihilfe zum Einbruchsdiebstahl.
Also irgendwie verstehe ich da das Rechtssystem nicht, das man ausgerechnet und nur bei Internetangelegenheit wegen einer sogenannten "Störhaftung" eine an den Allerwertesten bekommen soll.
CU
Cybercrown
Heimnetzwerke - WIFI, LAN, Router und Co 16.486 Themen, 80.787 Beiträge
Also die ziehen bei jedem geparkten Auto am Türgriff? Dürfen die denn das???
ich denke mal, manche autos haben ja diese "verriegelnasen" die man einfach eindrücken kann, dann ist die entsprechende tür zu.
wenn die nase also zu sehen ist, ist das auto nicht abgeschlossen, ist die nase in der tür verschwunden, so ist das kfz zu.
zumal nicht jedes kfz diese nasen hat....
mir wäre das aber zu blöd, an jedem auto den türgriff zu tätigen.
ich denke mal, manche autos haben ja diese "verriegelnasen" die man einfach eindrücken kann, dann ist die entsprechende tür zu.
wenn die nase also zu sehen ist, ist das auto nicht abgeschlossen, ist die nase in der tür verschwunden, so ist das kfz zu.
zumal nicht jedes kfz diese nasen hat....
mir wäre das aber zu blöd, an jedem auto den türgriff zu tätigen.