Moin an alle
Habe heute wieder einmal einen Artikel gelesen wo es um die sogenannte Störhaftung geht.
Ist diese Störhaftung eigentlich rechtlich unbedenklich anwendbar?
Störhaftung heist ja, das wenn ich mein WLan nicht richtig oder garnicht gesichert habe zur verantwortung gezogen werde kann wenn es mißbraucht wird.
Das darf doch so eigentlich rein rechtlich garnicht möglich sein, denn wenn ich mein Auto unverschlossen stehen lasse und es nimmt jemand und begeht damit einen Banküberfall dann bin ich ja auch nicht wegen eines beteiligten Banküberfall mit angeklagt.
Oder ich lasse eine Leiter im Vorgarten liegen, ein Einbrecher nimmt diese und steigt damit ins Nachbarhaus ein, dann werde ich doch auch nicht angeklagt wegen beihilfe zum Einbruchsdiebstahl.
Also irgendwie verstehe ich da das Rechtssystem nicht, das man ausgerechnet und nur bei Internetangelegenheit wegen einer sogenannten "Störhaftung" eine an den Allerwertesten bekommen soll.
CU
Cybercrown
Heimnetzwerke - WIFI, LAN, Router und Co 16.474 Themen, 80.626 Beiträge
In dem die Strafverfogungsbehörde auf die Netzwerke guckt, und welche MAC Adresse auf der Karte steht, und diese mit der geloggt MAC Adresse auf dem Router vergleicht.
Damit kannst du einen unschuldigen treffen, kapierst du das nicht oder willst du das nicht kapieren?
Wenn sich hier einer die Wahrheit so dreht, wie sie ihm passt, dann du. die MAC Adresse taugt nicht als Beweis, fertig.
Damit kannst du einen unschuldigen treffen, kapierst du das nicht oder willst du das nicht kapieren?
Wenn sich hier einer die Wahrheit so dreht, wie sie ihm passt, dann du. die MAC Adresse taugt nicht als Beweis, fertig.