Moin an alle
Habe heute wieder einmal einen Artikel gelesen wo es um die sogenannte Störhaftung geht.
Ist diese Störhaftung eigentlich rechtlich unbedenklich anwendbar?
Störhaftung heist ja, das wenn ich mein WLan nicht richtig oder garnicht gesichert habe zur verantwortung gezogen werde kann wenn es mißbraucht wird.
Das darf doch so eigentlich rein rechtlich garnicht möglich sein, denn wenn ich mein Auto unverschlossen stehen lasse und es nimmt jemand und begeht damit einen Banküberfall dann bin ich ja auch nicht wegen eines beteiligten Banküberfall mit angeklagt.
Oder ich lasse eine Leiter im Vorgarten liegen, ein Einbrecher nimmt diese und steigt damit ins Nachbarhaus ein, dann werde ich doch auch nicht angeklagt wegen beihilfe zum Einbruchsdiebstahl.
Also irgendwie verstehe ich da das Rechtssystem nicht, das man ausgerechnet und nur bei Internetangelegenheit wegen einer sogenannten "Störhaftung" eine an den Allerwertesten bekommen soll.
CU
Cybercrown
Heimnetzwerke - WIFI, LAN, Router und Co 16.505 Themen, 80.984 Beiträge
Ist diese Störhaftung eigentlich rechtlich unbedenklich anwendbar?
Die Störerhaftung in Bezug auf einen Internetzugang (mit oder ohne WLAN) angewandt bedeutet ganz konkret: Ein Betreiber eines Internetzugangs muss grundsätzlich immer mit zivilrechtlichen Ansprüchen von irgendwem rechnen, ohne dass er selbst gegen ein Gesetz verstoßen hat und ohne dass er sich effektiv gegen diese Ansprüche wehren kann.
Niemand, der einen Internetzugang betreibt (und somit im Prinzip niemand, der auch nur einen Telefonanschluss hat!) kann den rechtsgültigen Beweis antreten, dass er NICHT den in Rede stehenden Gesetzesverstoß (z.B. gegen das Urheberrecht) begangen hat.
Insofern ist das Betreiben eines Telefonanschlusses ein völlig unkalkulierbares Risiko für jeden (mindestens für 99% der Privatpersonen).
Es ist allerdings nirgendwo eine Initiative erkennbar, die in dieser Hinsicht eine Rechtssicherheit für Telefonanschlussinhaber herbeiführen könnte.
Gruß, mawe2
Die Störerhaftung in Bezug auf einen Internetzugang (mit oder ohne WLAN) angewandt bedeutet ganz konkret: Ein Betreiber eines Internetzugangs muss grundsätzlich immer mit zivilrechtlichen Ansprüchen von irgendwem rechnen, ohne dass er selbst gegen ein Gesetz verstoßen hat und ohne dass er sich effektiv gegen diese Ansprüche wehren kann.
Niemand, der einen Internetzugang betreibt (und somit im Prinzip niemand, der auch nur einen Telefonanschluss hat!) kann den rechtsgültigen Beweis antreten, dass er NICHT den in Rede stehenden Gesetzesverstoß (z.B. gegen das Urheberrecht) begangen hat.
Insofern ist das Betreiben eines Telefonanschlusses ein völlig unkalkulierbares Risiko für jeden (mindestens für 99% der Privatpersonen).
Es ist allerdings nirgendwo eine Initiative erkennbar, die in dieser Hinsicht eine Rechtssicherheit für Telefonanschlussinhaber herbeiführen könnte.
Gruß, mawe2