Moin an alle
Habe heute wieder einmal einen Artikel gelesen wo es um die sogenannte Störhaftung geht.
Ist diese Störhaftung eigentlich rechtlich unbedenklich anwendbar?
Störhaftung heist ja, das wenn ich mein WLan nicht richtig oder garnicht gesichert habe zur verantwortung gezogen werde kann wenn es mißbraucht wird.
Das darf doch so eigentlich rein rechtlich garnicht möglich sein, denn wenn ich mein Auto unverschlossen stehen lasse und es nimmt jemand und begeht damit einen Banküberfall dann bin ich ja auch nicht wegen eines beteiligten Banküberfall mit angeklagt.
Oder ich lasse eine Leiter im Vorgarten liegen, ein Einbrecher nimmt diese und steigt damit ins Nachbarhaus ein, dann werde ich doch auch nicht angeklagt wegen beihilfe zum Einbruchsdiebstahl.
Also irgendwie verstehe ich da das Rechtssystem nicht, das man ausgerechnet und nur bei Internetangelegenheit wegen einer sogenannten "Störhaftung" eine an den Allerwertesten bekommen soll.
CU
Cybercrown
Heimnetzwerke - WIFI, LAN, Router und Co 16.486 Themen, 80.778 Beiträge
Ist diese Störhaftung eigentlich rechtlich unbedenklich anwendbar?
Wie meinst Du das? Klar ist nur: Es gibt bereits mehrere Urteile wo durch die sog. Störhaftung Menschen zu Geldbußen verurteilt wurden. Das sind aber alles Einzelurteile, was bedeutet dass nicht automatisch jeder de sein WLAn nicht richtig absichert gleich verurteilt wird. Wenn Du z.B. WPA2 eingeschaltet hast und dies auch nachweisen kannst und dennoch ein "Supperhacker" Dein WLAN knackt, hast Du alles Dir techn. Mögliche getan um ihn daran zu hindern. Eine Mitschuld dürfte dann nur sehr schwer darlegbar sein.
denn wenn ich mein Auto unverschlossen stehen lasse und es nimmt jemand und begeht damit einen Banküberfall dann bin ich ja auch nicht wegen eines beteiligten Banküberfall mit angeklagt.
Vermutlich nicht, aber es gibt den §14 der Stvo (http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__14.html) der klar sagt Dass Dein Wagen gegen Diebstahl zu sichern ist!
...nur bei Internetangelegenheit wegen einer sogenannten "Störhaftung" eine an den Allerwertesten bekommen soll.
Das stimmt doch so gar nicht. Wenn Du Deine EC Karte auf eine Parkbank legst und die PIN dazu bist Du auch fällig. Wenn Du eine Waffe hast und die nicht ordnungsgemäß sicherst und jemand damit einen Anderen umbringt, bist Du auch fällig, wenn Du jemanden Dein Auto gibst und der keinen Führerschein hat bist Du auch fällig usw.
Mit dem WLAn ist das auch so. Dein Provider gibt Dir vertrauliche Zugangsdaten die NUR für Dich sind. Wenn Du nun aller Welt Deinen Zugang anbietest, musst Du mit den Folgen rechnen.
Wie meinst Du das? Klar ist nur: Es gibt bereits mehrere Urteile wo durch die sog. Störhaftung Menschen zu Geldbußen verurteilt wurden. Das sind aber alles Einzelurteile, was bedeutet dass nicht automatisch jeder de sein WLAn nicht richtig absichert gleich verurteilt wird. Wenn Du z.B. WPA2 eingeschaltet hast und dies auch nachweisen kannst und dennoch ein "Supperhacker" Dein WLAN knackt, hast Du alles Dir techn. Mögliche getan um ihn daran zu hindern. Eine Mitschuld dürfte dann nur sehr schwer darlegbar sein.
denn wenn ich mein Auto unverschlossen stehen lasse und es nimmt jemand und begeht damit einen Banküberfall dann bin ich ja auch nicht wegen eines beteiligten Banküberfall mit angeklagt.
Vermutlich nicht, aber es gibt den §14 der Stvo (http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__14.html) der klar sagt Dass Dein Wagen gegen Diebstahl zu sichern ist!
...nur bei Internetangelegenheit wegen einer sogenannten "Störhaftung" eine an den Allerwertesten bekommen soll.
Das stimmt doch so gar nicht. Wenn Du Deine EC Karte auf eine Parkbank legst und die PIN dazu bist Du auch fällig. Wenn Du eine Waffe hast und die nicht ordnungsgemäß sicherst und jemand damit einen Anderen umbringt, bist Du auch fällig, wenn Du jemanden Dein Auto gibst und der keinen Führerschein hat bist Du auch fällig usw.
Mit dem WLAn ist das auch so. Dein Provider gibt Dir vertrauliche Zugangsdaten die NUR für Dich sind. Wenn Du nun aller Welt Deinen Zugang anbietest, musst Du mit den Folgen rechnen.