Moin an alle
Habe heute wieder einmal einen Artikel gelesen wo es um die sogenannte Störhaftung geht.
Ist diese Störhaftung eigentlich rechtlich unbedenklich anwendbar?
Störhaftung heist ja, das wenn ich mein WLan nicht richtig oder garnicht gesichert habe zur verantwortung gezogen werde kann wenn es mißbraucht wird.
Das darf doch so eigentlich rein rechtlich garnicht möglich sein, denn wenn ich mein Auto unverschlossen stehen lasse und es nimmt jemand und begeht damit einen Banküberfall dann bin ich ja auch nicht wegen eines beteiligten Banküberfall mit angeklagt.
Oder ich lasse eine Leiter im Vorgarten liegen, ein Einbrecher nimmt diese und steigt damit ins Nachbarhaus ein, dann werde ich doch auch nicht angeklagt wegen beihilfe zum Einbruchsdiebstahl.
Also irgendwie verstehe ich da das Rechtssystem nicht, das man ausgerechnet und nur bei Internetangelegenheit wegen einer sogenannten "Störhaftung" eine an den Allerwertesten bekommen soll.
CU
Cybercrown
Heimnetzwerke - WIFI, LAN, Router und Co 16.470 Themen, 80.517 Beiträge
Hier gehen jetzt aber zwei Dinge völlig durcheinander.
Der eine Fall ist der, dass durch Schlamperei ein Zahlendreher in einer IP-Adresse entsteht, was dazu führt, dass ein Unschuldiger belangt wird. Das halte auch ich für eine Riesen-Sauerei.
Das hat mit dem Thema Störerhaftung aber nicht das Geringste zu tun.
Bei Störerhaftung geht es darum, dass jemand z.B. mein nicht verschlossenes Auto nach einem Banküberfall zur Flucht benutzt, oder über meinen Anschluss urheberrechtlich geschützte Sachen saugt, oder mit meiner Knarre jemanden erschießt.
Das hat also nichts mit einem Irrtum zu tun - wenn es mein Auto ist, mit dem die Bankräuber geflohen sind, dann trifft mich sehr wohl eine Mitschuld, wenn ich nicht durch geeignete Maßnahmen (abschließen) Sorge getragen habe, dass so etwas nicht passiert. Eine "Verwechslung" liegt da also nicht vor.
CU
Olaf