Moin an alle
Habe heute wieder einmal einen Artikel gelesen wo es um die sogenannte Störhaftung geht.
Ist diese Störhaftung eigentlich rechtlich unbedenklich anwendbar?
Störhaftung heist ja, das wenn ich mein WLan nicht richtig oder garnicht gesichert habe zur verantwortung gezogen werde kann wenn es mißbraucht wird.
Das darf doch so eigentlich rein rechtlich garnicht möglich sein, denn wenn ich mein Auto unverschlossen stehen lasse und es nimmt jemand und begeht damit einen Banküberfall dann bin ich ja auch nicht wegen eines beteiligten Banküberfall mit angeklagt.
Oder ich lasse eine Leiter im Vorgarten liegen, ein Einbrecher nimmt diese und steigt damit ins Nachbarhaus ein, dann werde ich doch auch nicht angeklagt wegen beihilfe zum Einbruchsdiebstahl.
Also irgendwie verstehe ich da das Rechtssystem nicht, das man ausgerechnet und nur bei Internetangelegenheit wegen einer sogenannten "Störhaftung" eine an den Allerwertesten bekommen soll.
CU
Cybercrown
Heimnetzwerke - WIFI, LAN, Router und Co 16.495 Themen, 80.855 Beiträge
Mmh, danke für das herzliche Willkommen (...wobei: ich war gar nicht weg, nur etwas schreibfaul unter der Woche ;-))
Der Täter lässt sich ermitteln, sofern die MAC Adresse softwaremässig nicht geändert wurde
Ich verstehe den Einwand deiner Vorposter eher so, dass man haargenau das ja nicht weiß - nämlich ob es sich dann immer noch um die Original-Adresse handelt oder um ein Fake.
So jedenfalls würde ich den Einwand interpretieren, dass eine MAC-Adresse nicht als hieb- und stichfester Beweis anerkannt wird.
CU
Olaf