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Störhaftung

Cybercrown / 70 Antworten / Flachansicht Nickles

Moin an alle

Habe heute wieder einmal einen Artikel gelesen wo es um die sogenannte Störhaftung geht.
Ist diese Störhaftung eigentlich rechtlich unbedenklich anwendbar?
Störhaftung heist ja, das wenn ich mein WLan nicht richtig oder garnicht gesichert habe zur verantwortung gezogen werde kann wenn es mißbraucht wird.
Das darf doch so eigentlich rein rechtlich garnicht möglich sein, denn wenn ich mein Auto unverschlossen stehen lasse und es nimmt jemand und begeht damit einen Banküberfall dann bin ich ja auch nicht wegen eines beteiligten Banküberfall mit angeklagt.
Oder ich lasse eine Leiter im Vorgarten liegen, ein Einbrecher nimmt diese und steigt damit ins Nachbarhaus ein, dann werde ich doch auch nicht angeklagt wegen beihilfe zum Einbruchsdiebstahl.
Also irgendwie verstehe ich da das Rechtssystem nicht, das man ausgerechnet und nur bei Internetangelegenheit wegen einer sogenannten "Störhaftung" eine an den Allerwertesten bekommen soll.

CU
Cybercrown

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Borlander torsten40 „Das würde dann ja heissen, dass jedes Lexika über die MAC Adresse...“
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Die Eindeutigkeit der MAC-Adresse ist innerhalb eines lokalen Netzwerkes wichtig zur Adressierung auf unterster Ebene. Sie ist jedoch kein Mittel zur Authentifizierung von Teilnehmern.

Nickles und Wiki geben das auch korrekt wieder. at-mix und kleines-lexikon wurden jedoch von der Wirklichkeit überholt.

Eine MAC-Adresse ist deutlich leichter zu ändern als ein Autokennzeichen. Und das kann man auch austauschen, obwohl es eigentlich eindeutig sein sollte.

Ich wiederhole es nun auch noch mal: Es ist von außen nicht feststellbar, ob eine MAC-Adresse geändert wurde oder nicht. Und gerade zum Missbrauch eines WLANs ist das Ändern der MAC u.U. sogar erforderlich...

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THX i.fass
Genau so müsste es sein. mawe2