Moin an alle
Habe heute wieder einmal einen Artikel gelesen wo es um die sogenannte Störhaftung geht.
Ist diese Störhaftung eigentlich rechtlich unbedenklich anwendbar?
Störhaftung heist ja, das wenn ich mein WLan nicht richtig oder garnicht gesichert habe zur verantwortung gezogen werde kann wenn es mißbraucht wird.
Das darf doch so eigentlich rein rechtlich garnicht möglich sein, denn wenn ich mein Auto unverschlossen stehen lasse und es nimmt jemand und begeht damit einen Banküberfall dann bin ich ja auch nicht wegen eines beteiligten Banküberfall mit angeklagt.
Oder ich lasse eine Leiter im Vorgarten liegen, ein Einbrecher nimmt diese und steigt damit ins Nachbarhaus ein, dann werde ich doch auch nicht angeklagt wegen beihilfe zum Einbruchsdiebstahl.
Also irgendwie verstehe ich da das Rechtssystem nicht, das man ausgerechnet und nur bei Internetangelegenheit wegen einer sogenannten "Störhaftung" eine an den Allerwertesten bekommen soll.
CU
Cybercrown
Heimnetzwerke - WIFI, LAN, Router und Co 16.472 Themen, 80.546 Beiträge
Ganz einfach: die Regeln der Strafverfolgung (unschuldsvermutung etc) gehören 1:1 auf Zivilprozesse übertragen.
Das befürworte ich auf jeden Fall auch, ist aber m.E. ein anderes Thema.
Bei der Störerhaftung geht es ja darum, dass jemand durch eigene Fahrlässigkeit einem anderen eine "Tatwaffe" zur Verfügung stellt - sei es ein Fluchtauto, ein Revolver oder in manchen Fällen auch ein Internetzugang. Das ist ja kein Problem von Beweislast oder Unschuldsvermutung.
CU
Olaf
Das befürworte ich auf jeden Fall auch, ist aber m.E. ein anderes Thema.
Bei der Störerhaftung geht es ja darum, dass jemand durch eigene Fahrlässigkeit einem anderen eine "Tatwaffe" zur Verfügung stellt - sei es ein Fluchtauto, ein Revolver oder in manchen Fällen auch ein Internetzugang. Das ist ja kein Problem von Beweislast oder Unschuldsvermutung.
CU
Olaf