Moin an alle
Habe heute wieder einmal einen Artikel gelesen wo es um die sogenannte Störhaftung geht.
Ist diese Störhaftung eigentlich rechtlich unbedenklich anwendbar?
Störhaftung heist ja, das wenn ich mein WLan nicht richtig oder garnicht gesichert habe zur verantwortung gezogen werde kann wenn es mißbraucht wird.
Das darf doch so eigentlich rein rechtlich garnicht möglich sein, denn wenn ich mein Auto unverschlossen stehen lasse und es nimmt jemand und begeht damit einen Banküberfall dann bin ich ja auch nicht wegen eines beteiligten Banküberfall mit angeklagt.
Oder ich lasse eine Leiter im Vorgarten liegen, ein Einbrecher nimmt diese und steigt damit ins Nachbarhaus ein, dann werde ich doch auch nicht angeklagt wegen beihilfe zum Einbruchsdiebstahl.
Also irgendwie verstehe ich da das Rechtssystem nicht, das man ausgerechnet und nur bei Internetangelegenheit wegen einer sogenannten "Störhaftung" eine an den Allerwertesten bekommen soll.
CU
Cybercrown
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Wie ich breits weiter unten schrieb.
Es wurde geschrieben, dass man nicht ermittelt werden kann
WER das Wlan wirklich benutzt hat, es gibt keine Fingerabdrücke oder sonstige Spuren.
blah blah blah, wiedermal wiederholt....
das ist falsch! Und nichts anderes steht in meinem Eingangsposting!
Es gibt Spruren, der MAC Adresse!
Und welcher Standard-Router loggt die MAC-Adressen aller Clients mit die sich per WLAN verbunden haben? Das dürfte eher selten sein
IEEE, dürfte dir bekannt sein!
http://standards.ieee.org/index.html
http://en.wikipedia.org/wiki/Institute_of_Electrical_and_Electronics_Engineers
Bei allen Routern, mit denen ich bis heute zu tun hattem haben sowohl die vergebene IP und auch die MAC Adresse gespeichert.
Und ganz ehrlich, da kann jetzt auch noch der Rest der VIPs kommen, das ist mir absolut egal!
Ich bleibe dabei, anhand einer MAC Adresse lässt sich ein Computer eindeutig identifizieren! Der Aufwand ist dabei völlig irrelevant