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Störhaftung

Cybercrown / 70 Antworten / Flachansicht Nickles

Moin an alle

Habe heute wieder einmal einen Artikel gelesen wo es um die sogenannte Störhaftung geht.
Ist diese Störhaftung eigentlich rechtlich unbedenklich anwendbar?
Störhaftung heist ja, das wenn ich mein WLan nicht richtig oder garnicht gesichert habe zur verantwortung gezogen werde kann wenn es mißbraucht wird.
Das darf doch so eigentlich rein rechtlich garnicht möglich sein, denn wenn ich mein Auto unverschlossen stehen lasse und es nimmt jemand und begeht damit einen Banküberfall dann bin ich ja auch nicht wegen eines beteiligten Banküberfall mit angeklagt.
Oder ich lasse eine Leiter im Vorgarten liegen, ein Einbrecher nimmt diese und steigt damit ins Nachbarhaus ein, dann werde ich doch auch nicht angeklagt wegen beihilfe zum Einbruchsdiebstahl.
Also irgendwie verstehe ich da das Rechtssystem nicht, das man ausgerechnet und nur bei Internetangelegenheit wegen einer sogenannten "Störhaftung" eine an den Allerwertesten bekommen soll.

CU
Cybercrown

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torsten40 Borlander „Wie denn? Zumal inzwischen nicht mal mehr bei den vom Hersteller zugewiesenen...“
Optionen

In dem die Strafverfogungsbehörde auf die Netzwerke guckt, und welche MAC Adresse auf der Karte steht, und diese mit der geloggt MAC Adresse auf dem Router vergleicht.
Einige können ihre MAC Adresse ändern, aber beim Wardrivinig machen es die wenigsten, und bei den anderen fehlt das Wissen.

Es gibt sicherlich doppelte und dreifach genutzte MAC Adressen ab Werk, aber, dass die in einem Umkreis von weitetens 300m auftauchen, wäre schon ein extremer Zufall.

Freigeist
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THX i.fass
Genau so müsste es sein. mawe2