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"Zahlungspflichtig bestellen" - die sog. Button-Lösung

Olaf19 / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Auch wenn der Artikel bald eine ganze Woche auf dem Buckel hat, ich hatte von dieser Geschichte bislang noch nichts gehört. Wie auch immer, ab 1. August soll das in Kraft treten, ist also noch mehr als aktuell:

http://www.heise.de/resale/artikel/Gesetz-gegen-Kostenfallen-im-Internet-tritt-in-Kraft-1582052.html

Interessant finde ich den mittleren Absatz: Formulierungen wie "kaufen" wirken abschreckend auf den Käufer... er will also etwas kaufen, man darf es ihm nur nicht sagen, schon gar nicht, dass er nach dem Kauf auch bezahlen muss. Merkwürdig!

Nun, ab August müssen die Händler dem Käufer sagen, dass er ein Käufer ist. Ansonsten beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen, was bedeutet, dass der Kunde den Artikel theoretisch noch Monate später zurückgeben könnte.

FYI
Olaf

mawe2 Olaf19 „"Zahlungspflichtig bestellen" - die sog. Button-Lösung“
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Ich finde das Ganze auch höchst merkwürdig.

Ich hatte bereits vor zwei Wochen auf das Thema aufmerksam gemacht:

http://www.nickles.de/forum/allgemeines/2012/softwarebilliger-de-hat-neue-bestellbutten-vorschriften-schon-538916865.html

So richtig verstehe ich nicht, welches Ziel diese Regelung verfolgt. Natürlich verursacht sie zusätzliche Kosten und natürlich müssen diese Kosten von den Kunden des jeweiligen Shops bezahlt werden.

Nun, ab August müssen die Händler dem Käufer sagen, dass er ein Käufer ist.

Ich wundere mich nur immer wieder, dass niemand auf die Idee kommt, derartige Selbstverständlichkeiten auch im Offline-Handel zu verlangen. Mittlerweile ist es doch so, dass man als Kunde sehr viel eher im Offline-Handel über den Tisch gezogen wird als im Online-Handel.

Gruß, mawe2