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"Zahlungspflichtig bestellen" - die sog. Button-Lösung

Olaf19 / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Auch wenn der Artikel bald eine ganze Woche auf dem Buckel hat, ich hatte von dieser Geschichte bislang noch nichts gehört. Wie auch immer, ab 1. August soll das in Kraft treten, ist also noch mehr als aktuell:

http://www.heise.de/resale/artikel/Gesetz-gegen-Kostenfallen-im-Internet-tritt-in-Kraft-1582052.html

Interessant finde ich den mittleren Absatz: Formulierungen wie "kaufen" wirken abschreckend auf den Käufer... er will also etwas kaufen, man darf es ihm nur nicht sagen, schon gar nicht, dass er nach dem Kauf auch bezahlen muss. Merkwürdig!

Nun, ab August müssen die Händler dem Käufer sagen, dass er ein Käufer ist. Ansonsten beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen, was bedeutet, dass der Kunde den Artikel theoretisch noch Monate später zurückgeben könnte.

FYI
Olaf

mawe2 floytt „Es geht genau darum. Nämlich eindeutig und auch für Oma...“
Optionen
Was ist dagegen einzuwenden, das klar zu regeln?

Nochmal:

Seriöse Händler (und nur dort sollte man einkaufen) machen sowieso alles so, dass es kundenfreundlich und gesetzeskonform ist.

Unseriöse Händler, die grundsätzlich gegen die Gesetze verstoßen, verstoßen auch gegen ein geändertes oder neues Gesetz. Denen sind Gesetze egal und deren Handeln wird durch Gesetze nicht beeinflusst.

Woher weisst Du denn jetzt, ab wann _genau_ auf einer Webseite Kosten anfallen?

Das weiß ich genau dadurch, wenn der Händler meine persönlichen Daten und / oder Kreditkarten- / Kontodaten haben will. Kostenlose Dinge (das können ja im Prinzip nur kostenlose Downloads sein) erforden nicht, dass ich meine Adresse angebe. Wenn das jemand bei kostenlosen Angeboten fordert, ist es in meinen Augen schon unseriös.

Ohne diese Daten kann mir niemand eine Rechnung schicken. Wenn ich diese Daten angebe, muss ich mit dem Erhalt einer Rechnung rechnen.

Ab wann weiss ich, dass _dieser_ Klick die Kasse ist?

Bei einem seriösen Shop ist das (auch ohne ein solches Gesetz) sowieso klar und transparent geregelt. Bei einem unseriösen Shop kauft man nicht!

Die Erfahrung hast Du schon selber gemacht? Du hast die Zeit und Nerven, das rechtlich korrekt auszufechten?

Nein. Ich klicke nicht auf jeden Button, der sich mir in den Weg stellt :-)

Aber wer von mir Geld will, muss nachweisen (ggf. gerichtlich), dass er einen Vertrag mit mir hat. Und wer das nicht kann, kriegt kein Geld. Das ist doch sehr einfach.

Auch wenn nun diese ominöse "Button-Lösung" kommt, kann es immer noch passieren, dass irgendein Spaßvogel mit Deinen persönlichen Daten eine Bestellung auslöst und der Händler dann ganz korrekt den Auftrag ausführt. Willst Du dann bedingungslos zahlen???

Auch in diesem Fall muss der Händler beweisen, dass Du den Auftrag ausgelöst hast, ggf. mittels IP-Adresse usw.

Es ist also egal, ob es die "Button-Lösung" gibt oder nicht. Gerichtliche Auseinandersetzungen über tatsächlich oder vermeintlich unberechtigte Rechnungen wird es nach wie vor geben. Davor ist man auch zukünftig nicht geschützt.

Gruß, mawe2