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"Zahlungspflichtig bestellen" - die sog. Button-Lösung

Olaf19 / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Auch wenn der Artikel bald eine ganze Woche auf dem Buckel hat, ich hatte von dieser Geschichte bislang noch nichts gehört. Wie auch immer, ab 1. August soll das in Kraft treten, ist also noch mehr als aktuell:

http://www.heise.de/resale/artikel/Gesetz-gegen-Kostenfallen-im-Internet-tritt-in-Kraft-1582052.html

Interessant finde ich den mittleren Absatz: Formulierungen wie "kaufen" wirken abschreckend auf den Käufer... er will also etwas kaufen, man darf es ihm nur nicht sagen, schon gar nicht, dass er nach dem Kauf auch bezahlen muss. Merkwürdig!

Nun, ab August müssen die Händler dem Käufer sagen, dass er ein Käufer ist. Ansonsten beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen, was bedeutet, dass der Kunde den Artikel theoretisch noch Monate später zurückgeben könnte.

FYI
Olaf

mawe2 floytt „Die Leute werden lernen, dass sie nur beim Klick auf einen...“
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Und Deine Lösung würde wie aussehen? 

So wie es jetzt ist: Wenn ich etwas kaufen will, weiß ich, dass es etwas kostet.

Wer beim Einkaufen davon ausgeht, dass es nichts kostet, ist naiv!

Wer versehentlich in eine Abofalle geht, zahlt nicht. Der Fallensteller muss dann klagen. Und hat i.d.R. schlechte Karten vor Gericht.

Wo ist eigentlich das Problem, das hier "gelöst" werden soll???

Gruß, mawe2