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"Zahlungspflichtig bestellen" - die sog. Button-Lösung

Olaf19 / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Auch wenn der Artikel bald eine ganze Woche auf dem Buckel hat, ich hatte von dieser Geschichte bislang noch nichts gehört. Wie auch immer, ab 1. August soll das in Kraft treten, ist also noch mehr als aktuell:

http://www.heise.de/resale/artikel/Gesetz-gegen-Kostenfallen-im-Internet-tritt-in-Kraft-1582052.html

Interessant finde ich den mittleren Absatz: Formulierungen wie "kaufen" wirken abschreckend auf den Käufer... er will also etwas kaufen, man darf es ihm nur nicht sagen, schon gar nicht, dass er nach dem Kauf auch bezahlen muss. Merkwürdig!

Nun, ab August müssen die Händler dem Käufer sagen, dass er ein Käufer ist. Ansonsten beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen, was bedeutet, dass der Kunde den Artikel theoretisch noch Monate später zurückgeben könnte.

FYI
Olaf

mawe2 floytt „Der Meinung schliesse ich mich nicht an. Bestellvorgänge im...“
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Ausserdem schiebt man damit dem Gewurschtel um heimliche Abos einen Rigel vor,

Dies ist ein fataler Irrtum: Auch zukünftig wird es "Anbieter" geben, die sich nicht an die Gesetze halten und die (z.B.) ihre Buttons nicht in der geforderten Art & Weise anpassen.

Was passiert nun aber, wenn jemand auf solchen Seiten irrtümlich ein kostenpflichtiges Abo abschließt? Genau: Der Vertrag ist nichtig, der Kunde braucht nicht zahlen.

Das galt aber auch schon vor der Einführung dieser "Button-Lösung". Auch jetzt muss ich nicht zahlen, wenn ich irrtümlich zum Abschluss eines solchen Abos gekommen bin.

Worin besteht also der Unterschied???

Der Unterschied besteht darin, dass diejenigen, die sich an die Gesetze halten jetzt einen zusätzlichen Aufwand haben, ihre Shops usw. anzupassen während diejenigen, die sich nicht an die Gesetze halten genau so weitermachen können wie bisher.

Tolle "Lösung"!!!

Gruß, mawe2