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"Zahlungspflichtig bestellen" - die sog. Button-Lösung

Olaf19 / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Auch wenn der Artikel bald eine ganze Woche auf dem Buckel hat, ich hatte von dieser Geschichte bislang noch nichts gehört. Wie auch immer, ab 1. August soll das in Kraft treten, ist also noch mehr als aktuell:

http://www.heise.de/resale/artikel/Gesetz-gegen-Kostenfallen-im-Internet-tritt-in-Kraft-1582052.html

Interessant finde ich den mittleren Absatz: Formulierungen wie "kaufen" wirken abschreckend auf den Käufer... er will also etwas kaufen, man darf es ihm nur nicht sagen, schon gar nicht, dass er nach dem Kauf auch bezahlen muss. Merkwürdig!

Nun, ab August müssen die Händler dem Käufer sagen, dass er ein Käufer ist. Ansonsten beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen, was bedeutet, dass der Kunde den Artikel theoretisch noch Monate später zurückgeben könnte.

FYI
Olaf

Olaf19 gelöscht_305164 „Aus dem Artikel:"In erster Linie geht es darum, dem...“
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Es soll in diesem Fall gegen die Abzockfallen vorgegangen werden, obwohl diese Herrschaften vor Gericht regelmäßig scheitern, sofern sie sich dort hinwagen.

Wenn derartige unersprießlichen gerichtlichen Auseinandersetzungen durch die neue Regelung vermieden würden, wäre das bereits ein großer Erfolg.

"Ende gut alles gut" für den Verbraucher ist das eine - aber ob mit viel Streß oder eher mit wenig halte ich schon für einen Unterschied.

CU
Olaf